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Laufende Finanzbuchhaltung

Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung

§ 238 HGB: Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.

Wichtigste Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB/GoBD)

Buchführung muss klar und übersichtlich sein
Ordnungsgemäße Erfassung aller lfd.Geschäftsvorfälle
Keine Buchung ohne Beleg
Ordnungsgemäße Aufbewahrung der Buchführungsunterlagen

Quellen der GoB / GoBD

Handels- und steuerrechtliche Vorschriften
Rechtssprechung
Empfehlungen der Wirtschaftsverbände

Aufgabe der GoB / GoBD

Unternehmenseigner, Finanzbehörde sowie Gläubiger des Unternehmens vor falschen Informationen und Verlusten zu schützen

Laufende Finanzbuchhaltung

Eine ordnungsgemäße Buchführung ist die Grundlage einer optimalen Kostenkontrolle. Die Belege werden kontiert und im SIMBA-Buchhaltungssystem erfasst. Wir bereiten Ihren Jahresschluss zur Weitergabe an Ihren / unseren Steuerberater vor.

Kontrolle der Außenstände

Auf Wunsch führen wir Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung mit der Ausweisung von offenen Posten, die Sie als offene Postenliste erhalten.