LAUFENDE LOHNBUCHHALTUNG UNSER SERVICE IN JENA
Service 2000 – Buchhaltungsbüro
Lohnbuchhaltung
Lohnbuchhaltung ist eine zeitaufwendige und sehr komplizierte Materie, weshalb die meisten Klein- und mittelständischen Unternehmen für diesen Bereich lieber ein Buchhaltungsbüro beauftragen. Wir können Ihnen diese nicht unerhebliche Aufgabe abnehmen. Unsere geschulten Mitarbeiter informieren sich regelmäßig über Änderungen bei den Gesetzen und Verordnungen, welche z. B. das Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht usw. betreffen. Ebenso können wir Ihnen bei den Themen der betrieblichen Altersvorsorge oder vermögenswirksame Leistungen hilfreich zur Seite stehen. Wir erstellen Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung, einschließlich Baulohn, termingerecht. Bei Problemen kommunizieren wir mit den jeweiligen Krankenkassen, Finanzämtern und Berufsgenossenschaften usw.
LAUFENDE LOHNBUCHHALTUNG
- Erfassung Stammdaten / Mitarbeiter-Neuanlage
- Verdienstabrechnungen
- Beitragsnachweise und Abrechnungen
- Sozialversicherungsmeldungen
- Lohnsteueranmeldung
- Verwaltung der Urlaubstage

Um einen wirklich funktionierenden Datenaustausch zwischen uns und unseren Mandanten gewährleisten zu können, stellen wir Ihnen unser gut zu bearbeitendes Formular „Personalstammblatt“ zur Verfügung. Gewissenhaft ausgefüllt ist es die Grundlage für die Pflege der Stammdaten Ihrer Mitarbeiter in unserem Lohnprogramm, Erstellung von Arbeitsverträgen u.v.m.. Dabei hat die Beachtung der Sicherheitsstandards höchste Priorität.
Auf Grund der immer stärker werdenden Digitalisierung können wir auch in dieser Hinsicht Mandate deutschlandweit übernehmen.
JAHRESENDARBEITEN
- Jahresentgeltmeldung Sozialversicherung
- Jahreslohnkonto
- Bescheinigung Lohnsteuerkarte
- Berufsgenossenschaftslisten
- Meldung Schwerbehindertenabgabe
- Archivierung der Konten und Bescheinigungen
BESCHEINIGUNGEN
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Arbeitsbescheinigung
- Verdienstbescheinigung
- Wohn- und Kindergeld
- Zwischenbescheinigungen
Baulohn
Ein sehr spezielles Thema ist die Lohnabrechnung in Form von Baulohn, welcher bei vielen Gewerken wie z. B. Malern, Gerüstbauern, Maurern, Fliesenlegern, Dachdeckern usw. angewendet werden muss. Unter Beachtung der verschiedenen Lohnbausteine bei der Baulohnabrechnung können Sie sich auf unser Fachwissen verlassen. Auch die unterschiedlichsten Tarifverträge werden dabei natürlich beachtet.
Beschäftigung auf geringfügiger Basis (Minijob) und Mindestlohn
Wichtig ist bei der geringfügigen Beschäftigung die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Für alle Arbeitnehmer gilt ohne Abstriche der Mindestlohn. Nach § 17 Mindestlohngesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit nachzuweisen und die Aufzeichnungen hierüber mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
Unsere Mandanten können gegen ein geringes Entgelt Arbeitszeittabellen mit Vorgabe des Bundeslandes für Feiertage incl. Berechnung der Zuschläge für Sonn-u. Feiertage beziehen. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit gegen geringes Entgelt eine Reisekostentabelle zu erwerben, auch diese mit Vorgabe der Feiertage je nach Bundesland. Evtl. Zuschläge für Sonntags- und Feiertagsarbeit, Nachtschichten und Weitere werden in der Regel nicht als Arbeitslohn gewertet und gefährden somit den Zustand des Minijobs nicht.
Lohnsteueroptimierung
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können Vorteile aus steuerfreien oder sozialabgabefreien Lohnbausteinen ziehen. Die verschiedensten Modelle, wie Tankgutscheine, Zuschüsse für die Gesundheitsförderung, Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge o. Ä. helfen Ihnen als Arbeitgeber ihre guten Fachkräfte weiter zu motivieren und damit in Ihrer Firma zu halten.